Verkauf bei Erbengemeinschaften: Jeder Streit hat eine Lösung.
Mit einem Verkauf sind Emotionen verbunden. Im Fall von Erbengemeinschaften nicht immer nur positive. Wie wir sie dennoch ins Positive lenken.
Es gibt unangenehme Tatsachen, und es gibt konstruktive Wege, damit umzugehen. Zu den unangenehmen Tatsachen gehört, dass rund ums Thema Erben regelmässig Streit entsteht. Ein beachtlicher Teil der Erbengemeinschaften, die uns bei Dr.Meyer um den Verkauf einer Immobilie bitten, ist sich nicht gleicher Meinung. Und nein, die Tatsache, dass Erbengemeinschaften einen grossen Teil unseres Verkaufsgeschäfts ausmachen, zählen wir nicht zu den unangenehmen Seiten unseres Berufs. Denn wir finden seit Jahren die erwähnten konstruktiven Wege.
Die Grundsatzfrage: Verkauf oder nicht?
Ein Streitpunkt ist oft bereits die Frage, ob überhaupt verkauft werden soll. Schliesslich geht es um Objekte im Familienbesitz, zu denen emotionale Bindungen bestehen – allerdings oft nicht gleichmässig verteilt. Meistens ist der Streit bereits älter und wird durch den bevorstehenden Verkauf nur neu entfacht. So oder so: Dr.Meyer kommt in diesen Situationen unweigerlich in die Rolle der Mediatorin. Denn den Verkauf können wir nur abschliessen, wenn am Ende alle Erbberechtigten den Verkaufsvertrag unterschreiben. Bis dahin braucht es oftmals mehr Zeit als gewohnt.
Die Detailfrage: Was steht überhaupt zum Verkauf?
Eine der ersten Herausforderungen ist es, die Grundlagen für den Verkauf zu schaffen. Das ist bei jedem Verkauf so, bei verstrittenen Erbengemeinschaften aber oft komplexer. Entweder haben die Erben kein Wissen über die Immobilie – teilweise bis zum Erbantritt nicht einmal über deren Existenz –, oder das Wissen ist ungleich verteilt. Eine Partei hat vielleicht schon eine Sanierungsstrategie entworfen und möchte die anderen Parteien dafür gewinnen. Diese Strategie ist dann vielleicht unausgegoren oder basiert auf veralteten Marktanalysen. Hier müssen wir zuerst die Fakten sorgfältig beschaffen und verständlich und transparent aufbereiten.
Die technische Frage: Wie kommunizieren?
Eine weitere Herausforderung besteht in der Kommunikation oder genauer gesagt: im Finden des geeigneten Kommunikationskanals. Manchmal leben Erben auf dem ganzen Globus verteilt. In anderen Fällen treffen Digitalaffine auf Digitalverweigerer, sodass Teams, Skype & Co nicht so einfach akzeptiert werden. Einen von allen Seiten akzeptierten Kommunikationskanal zu finden, ist jedoch das A und O. Denn nur wer das Gefühl hat, ständig bei allen Entscheidungen dabeigewesen zu sein und alle Informationen gekannt zu haben, wird am Schluss den Entscheid der Erbengemeinschaft mittragen.
Sonderfälle: Vollmachten und KESB
Natürlich gibt es Sonderfälle. Manchmal verkaufen wir nicht direkt im Auftrag der Erben, sondern im Auftrag von Bevollmächtigten. Teilweise nimmt so die Emotionalität ab, und der Verkaufsprozess wird einfacher. In anderen Fällen werden die Erben von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vertreten, was die Prozesse um einiges komplexer werden lässt. Aber die Mittel sind die gleichen wie oben beschrieben: Transparenz und Vertrauen. Wenn wir diese herstellen respektive erarbeiten, kommen wir gemeinsam mit den Verkäuferparteien zum Ziel: zu einem Verkaufsvertrag, hinter dem alle Beteiligten stehen und der auch zu einem Verkauf führt.
Fazit: Lohnt sich das? (Spoiler: ja.)
Wenn Sie bis hierher gelesen haben, fragen Sie sich vielleicht zwei Dinge: Ist der Verkauf für Erbengemeinschaften nicht sehr aufreibend? Und wie oft führt er überhaupt zum Erfolg? Die letzte Frage können wir leicht beantworten: Immer. In meiner Zeit bei Dr.Meyer haben mein Team und ich noch keine einzige Erbengemeinschaft enttäuschen müssen, die uns ein Verkaufsmandat anvertraut hat. Zur ersten Frage kann ich sagen: Ja, der Verkauf für Erbengemeinschaften braucht Energie und Zeit. Und man muss diesen Prozess als Verkäuferin und Verkäufer lernen. Ihn am Ende aber zu meistern, gehört zu den Erfolgserlebnissen und damit zu den schönen Seiten unseres Berufs.
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